Mit dem Urteil vom 19. März 2010 (AZ:6 U 180/09) bestätigte das Oberlandesgericht Köln kürzlich die Auffassung, dass RTL nicht berechtigt ist, den Betreiber der Domain dsds-news.de zur Aufgabe der Registrierung der Domain dsds-news.de bei der DENIC eG zu zwingen. Rechtsanwalt Alexander Graf von Kalckreuth, der den Betreiber in diesem Fall erfolgreich verteidigte, weist auf die enorme Relevanz des Urteils für die Betreiber von Fanseiten im Internet hin und nennt das Urteil des OLG Köln: “Eine wegweisende Entscheidung für unabhängige Internet-Fanportale großer TV-Sendungen. Diese können von den Sendern nicht geschlossen werden!” (Quelle: Pressemitteilung)
Das Landgericht Köln, an dem RTL zunächst Klage gegen den Betreiber der Fanseite einlegte, hatte in einem vorangegangenen Verfahren sämtlichen Forderungen von RTL Interactive stattgegeben. Damit drohte der Fanseite die Schließung durch die Verurteilung zur Aufgabe der Domain. Da sowohl KALCKREUTH Rechtsanwälte als auch ich als Betreiber diese Quasi-Enteignung nicht anerkennen konnten, legte man Berufung am OLG Köln ein. Am 19.03.2010 ergang nun ein Urteil, was die Forderung auf die Registrierung der Domain zu verzichten als nicht statthaft deklarierte. Damit wurde auf OLG-Ebene entschieden, dass der Markeninhaber nicht in jedem Fall auf die Löschung der Domain bestehen kann.
Zwar wurde anderen Punkten, die bereits während der mündlichen Verhandlung zurückgenommen wurden stattgegeben, sodass insbesondere die kommerzielle Nutzung der Website in Zukunft ausgeschlossen bleibt. Mir als Betreiber war aber vor allem am Fortbestand der Domain und Fanseite gelegen, worauf auch das rechtliche Handeln ausgelegt war. Die unterstellte “kommerzielle Nutzung” fand, insbesondere im Vergleich zu anderen Fanportalen, nur in sehr geringem Ausmaß statt und diente der Refinanzierung der entstandenen Kosten. So gehen weitaus kommerziellere Portale in aller Regel straflos aus, sofern sie die Sichtbarkeit der RTL-Seiten in den Suchergebnisseiten von Google nicht gefährden. Daran ließ auch RTL keinen Zweifel, indem man die Professionalität des Betreibers in Hinblick auf die Suchmaschinenoptimierung (SEO) der Seite stets als zusätzliches Indiz einer kommerziellen Nutzung und Klageberechtigung sah.
In einer eigenen Pressemitteilung sieht RTL die Forderung nach Löschung der Domain nunmehr als “nicht wesentlich” an. Dennoch versuchte der Kölner TV-Sender den Betrieb der Webseite unter der Domain dsds-news.de nicht nur mittels kostenpflichtiger Abmahnung, sondern auch in der Klageschrift sowie in der Verteidigung der Berufungsklage zu unterbinden. In der ursprünglichen Abmahnung forderte die Markeninhaberin sogar nicht nur die Löschung, sondern die Übergabe (!) der Domain. Eine anmaßende Zwangsenteignung, der das Landgericht Berlin zum Glück nach Einreichung einer negativen Feststellungsklage bereits einen Riegel vorschob.
Nunmehr versucht RTL Interactive den PR-Gau einzudämmen indem man angeblich “nach wie vor hinter echten Fansites stehe”. Dass diese nur solange geduldet sind, wie sie RTL-Portalen wie rtl.de, rtlnow.de oder clipfish.de nicht in die Quere kommen, zeigte aber das “beherzte Einschreiten” gegen den Betreiber von DSDS-News.de, der zuvor 3 Jahre lang unbehelligt das führende inoffizielle DSDS-Fanportal etablieren konnte. Erst nachdem die Webseite verschiedenen RTL-Portalen gefährlich nahe in den Suchergebnissen kam, wurde seitens RTL Interactive Klage am Landgericht Köln eingelegt.
Als Betreiber der beklagten Seite freue ich mich, dass – wenn auch erst im Berufungsverfahren – den regelmäßig überzogenen Forderungen abmahnender Markeninhaber nicht vollends stattgegeben wurde und viele beliebte Fanseiten ein wenig mehr Sicherheit durch das jüngste Urteil geniessen könnten. Gern verzichte ich auf die Refinanzierung der Webseite durch Anzeigen, sofern der Fortbestand der Webseite dadurch gesichert werden kann. Als ungünstig würde ich den Fakt bezeichnen, dass die Verteidigung gegen eine solche Abmahnung und Klage mit erheblichen Kosten verbunden ist, sodass man davon ausgehen muss, dass viele ähnlich gelagerte Fälle in der Regel mit einer eventuell unnötigen Kapitulation des Abgemahnten/Beklagten enden. Aufgrund meiner Erfahrungen kann ich aber nur dazu raten, seine Rechte durch einen professionellen Medien- oder Markenrechtsspezialisten verteidigen zu lassen. Die schnelle, professionelle und schlagkräftige Unterstützung der Rechtsanwaltskanzlei Kalckreuth war dabei eine große Hilfe.
OLG Köln verhindert Schließung von DSDS-News.de,
Rock n Roll! Ich weiss wer morgen Abend zahlt 🙂
Meinen Glückwunsch zu deinem Erfolg. Solche Leute wie Dic braucht unser Land. 😉
Glückwunsch!
Lohnt sich dann aber wohl nur für “reine” Fansites, wenn die Monetarisierung trotzdem nicht möglich ist.
Äh, hallo???
Geht’s noch? Ihr feiert da nen Sieg, der keiner ist, ist eher ne totale Niederlage, mit einem winzigen Erfolg. Ihr glaubt doch nicht, dass RTL die Domain hätte selber nutzen wollen. Ihr hättet ne neue aufgemacht, dsds-aktuell.de z.b. und die Inhalte wären identisch gewesen, das ist doch RTL so watt von egal.
DSDS sind deren Inhalte, und dann dürfen sie die auch primär nutzen, sicher zahlen sie dafür auch nach England oder wo auch immer die rechte liegen.
Trotzdem viel Spaß mit DSDS,
Euer Peter
Sobald auch nur versucht wird, mit einer Website Geld zu machen, ist das “kommerziell” – die Gewinnabsciht ist ausschlaggebend. dass Du das nicht weisst, wundert mich ein bisschen..
@peter kurtz: letztlich war die kontrolle über die domain für MICH (und ich unterstelle auch für RTL) der wesentliche faktor. da ich durch den umständlichen klageweg im besitz der domain bleiben konnte, sehe ich das Urteil tatsächlich als erfolg. in den restlichen punkten ging es um geld – das ist subsidiär.
@mraek: “geld machen” ist relativ unscharf – und ob eine dauerhafte gewinnerzielungsabsicht vorliegt ist halt die frage. ein derart frequentiertes Fanportal kann man nicht von Taschengeld betreiben. Daher muss auch die Refinanzierung prinzipiell statthaft sein. Problematisch ist die Kommerzialität erst im Zusammenhang mit der Verwechslungsgefahr, die das Gericht sah, geworden. Ein neues Fanportal würde man also besser noch deutlicher differenzieren.
Lernen musste ich dabei, dass man halt doch sehr betriebsblind ist. Was andere Online Professionals und ich als klar differenzierbar sehen, kann der Durchschnittsdeutsche oder ein Richter teilweise als zum Verwechseln ähnlich sehen.
Weil nicht sein kann, was nicht sein darf.
Erstmal herzlichen Glückwunsch Philipp! Ich freu mich, dass ich weiter in den news stöbern kann.
Was das Urteil betrifft und die ProzessWut von RTL (das hier ist ja mal kein EinzelFall, wenn auch dank deiner Informationen der “Bekannteste”) – So hat der Sender neben sinkenden ZuschauerZahlen zunehmend unzufriedenen Zuschauern das Problem, dass die eigenen Leute nichts taugen. Ich meine schaut euch die sogenannten “FanSeiten” doch an – Hauptsache es poppt und blinkt und wirbt für irgendeinen gutbezahlten Müll – aber die Information der Fans bleibt doch beinahe gänzlich auf der Strecke. Wer brauchbare und vorallem aktuelle Infos will, vernünftigen Austausch mit anderen Fans, der surft Angebote wie Deines an.
Hab dir die Daumen gedrückt. War nicht zu erwarten, aber Gott sei Dank ist es zu einem vernünftigen Urteil gekommen. Einen dicken Linkbait bekommste gratis dazu 🙂