Gerade erreichte mich über meine Anwälte das Schreiben des Landgericht Berlin, welches mit dem Urteil vom 05.06.2009 bestätigt, dass die durch RTL hervorgebrachten Ansprüche auf Übertragung “sämtlicher Internetdomains, die auf mich registriert sind oder für die ich als Admin-C fungiere und die eine phonetische oder sonstige Ähnlichkeit zu der Marke “DSDS” haben bzw. sich an diese anlehnen” nicht bestehen. Die 15. Zivilkammer am Landgericht Berlin schob einer durch RTL geforderten Übergabe der Domain DSDS-News.de damit einen Riegel vor und bestätigte die Nichtexistenz der Ansprüche. RTL hatte zuvor mittels einer strafbewehrten Unterlassungserklärung versucht die Übergabe der Domain zu erwirken. Das aufgebaute Drohszenario erweist sich nun vorerst als haltlos.
Rechtsanwalt Graf Alexander von Kalckreuth, der das Urteil in meinem Namen erwirken konnte, kommentierte es wie folgt: “RTL hat offenbar die Aussichtslosigkeit der Forderung auf Übertragung der Domain “dsds-news.de” erkannt und keine Argumentation dazu vorgetragen. Konsequent hat das Landgericht Berlin mit Urteil vom 05.06.2009 festgestellt, dass RTL der gegen Philipp Klöckner geltend gemachte Übertragungsanspruch nicht zusteht” Das Urteil ist hier nachzulesen: pdf.
Den chronologischen Verlauf und mehr Fakten und Hintergründe zum Fall RTL ./. DSDS-News.de findet man hier: RTL vs. DSDS-News.de
Urteil: RTL-Anspruch auf Übertragung der Domain DSDS-News.de besteht nicht,
Glückeunsch Philip
Sauber! Mit gesundem Menschenverstand war die Sache ja eigentlich auch nicht zu erklären!
Glückwunsch. Alles andere wäre auch nicht nachvollziehbar gewesen.
Das denke ich auch. Dafür hat die Domain jede Menge Links, eh ich meine Aufmerksamkeit bekommen 🙂
Zum Glück! Bei Gericht ist das mit dem Recht ja immer so ne Sache… gut dass auch hier David gegen Goliath gewonnen hat 😉
Ist es nicht besonders erwähnenswert, dass es sich um ein Versäumnisurteil handelt?