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Gerade hat mich eine der “besseren” Phishing-Mails erreicht. Unter dem Betreff: “Bekanntmachung über die Steuererklärung” kündigt der Absender Uwe Meyers vom “Bundeszentralamt für Steuern” eine baldige Steuer-Rücksendung an und bittet um das Ausfüllen eines Formulars.
Die Spam-Mail wird sicherlich immensen Erfolg haben, weil sie nicht nur überraschend authentisch und professionell aussieht, sondern auch das niedrigste Bedürfnis des Menschen überhaupt anspricht: Sex, Essen, Überleben, Steuerrückerstattung kassieren!
Hier der Originaltext der eMail:
Datum 23 Mai 2012
Unsere Referenz B/20348/12
Ihr Zeichen 09R/235/12HINWEIS DER STEUERERKLÄRUNG FÜR DAS JAHR 2011
Sehr geehrte Steuerzahler,
Nach den letzten Berechnungen des jährlichen steuerlichen Ihre Tätigkeit haben wir festgestellt, dass Sie Anspruch auf eine Steuererstattung von 243,54 EUR erhalten sollen.
Um Ihre Rücksendung erhalten, füllen Sie bitte das Steuerformular im Anhang zu dieser E-Mail und ermöglichen es uns 3-5 Werktage, um es zu verarbeiten.
Mit freundlichen Grüßen
UWE MEYERS
Bundeszentralamt für Steuern
Im Anhang befindet sich die Datei Steuererstattungsansprüche Formular.htm, die ein ebenfalls recht authentisch anmutendes Formular öffnet das (nur) scheinbar auf der Seite des Bundeszentralamts für Steuern liegt. Neben persönlichen Daten wie Name, Geburtsdatum, Anschrift und Telefonnummer fragt das Formular natürlich auch die Kreditkarten-Informationen (!) des Ausfüllenden ab. (FÜLLEN SIE DAS FORMULAR NICHT AUS!)
In jedem Fall mein persönlicher All Time Favorite unter den Phishing-Mails.
UPDATE: Es gibt schon eine neue Version inkl. “Formular für die Steuererklärung” die folgendermaßen lautet…
Bekanntmachung über die Steuererklärung: Vorsicht Phishing-Mail,Steuererstattungsansprüche
Datum 11 Juni 2012Unsere Referenz D/32647/12Ihr Zeichen 02A/345/12HINWEIS DER STEUERERKLÄRUNG FÜR DAS JAHR 2011Sehr geehrte Steuerzahler,Nach den letzten Berechnungen des jährlichen steuerlichen Ihre Tätigkeit haben wir festgestellt, dass Sie Anspruch auf eine Steuererstattung von 233,14 EUR erhalten sollen.Um Ihre Rücksendung erhalten, füllen Sie bitte das Steuerformular im Anhang zu dieser E-Mail und ermöglichen es uns 3-5 Werktage, um es zu verarbeiten.
Mit freundlichen Grüßen
ROLAND KOCH
Bundeszentralamt für Steuern
________________________________________© Bundeszentralamt für Steuern – 2012
Danke für die Blumen Herr Klöckner,
wir denken auch, dass diese politische Maßnahme instinktiv positiven Anklang finden wird, ohne dass uns Anzugträgern der Watschemann wieder etikettiert wird.
In der Hoffnung durch passgenau und gut strukturierte Aktionen für und gegen die deutschen Bundesburger hoffen wir langfristig mit dieser inversen Robin-Hood-Maßnahme auch in Zukunft weitere pseudopolitische Aktionen durchführen zu können.
Danke Ihnen, aber auch sonst. Alles wird teurer. Auch Rollstühle.
Besten Gruß,
Ihr Lieblingspolitiker
Das BZSt hat bereits eine Pressemitteilung herausgegeben um zu warnen: http://www.bzst.de/DE/Ueber_Uns/Presse/Pressemitteilungen/pressemitteilung_2012_04_26.pdf
“…Betrüger versenden E-Mails im Namen des Bundeszentralamts für Steuern. Aktuell versuchen Betrüger per E-Mail an Konto- und Kreditkarteninformationen von Steuerzahlern zu gelangen. Ihre Masche: Sie geben sich per E-Mail als „Bundeszentralamt für Steuern“ aus und geben vor, die betroffenen Bürger hätten zuviel Einkommensteuer gezahlt. Um diese nun zurückzuerhalten, müsse ein in der E-Mail angehängtes Antragsformular ausgefüllt werden, bei dem unter anderem Angaben zu Kontoverbindung und Kreditkarte sowie Sicherheitscode gemacht werden sollen. Das BZSt warnt davor, auf solche oder ähnliche E-Mails zu reagieren. Benachrichtigungen über Steuererstattungen werden nicht per Mail verschickt und Kontenverbindungen nie in dieser Form abgefragt. Zuständig für die Rückerstattung von überzahlten Steuern ist zudem nicht das BZSt, sondern das jeweils zuständige Finanzamt…”
Denn der Herr Uwe Meyers arbeitet natürlich nicht wirklich für das Bundeszentralamt für Steuern…
Ich hab diese E-Mail auch erhalten und gleich gelöscht. Danke für den Hinweis! Die haben sich noch nicht mal Mühe gemacht unterschiedliche Erstattungsbeträge anzuzeigen.
Weiter gehts:
Datum 27 Juli 2012
Unsere Referenz B/01928/12
Ihr Zeichen 04C/325/12
HINWEIS DER STEUERERKLÄRUNG FÜR DAS JAHR 2011
Sehr geehrte Steuerzahler,
Nach den letzten Berechnungen des jährlichen steuerlichen Ihre Tätigkeit haben wir festgestellt, dass Sie Anspruch auf eine Steuererstattung von 233,14 EUR erhalten sollen.
Um Ihre Rücksendung erhalten, füllen Sie bitte das Steuerformular im Anhang zu dieser E-Mail und ermöglichen es uns 3-5 Werktage, um es zu verarbeiten.
Mit freundlichen Grüßen
THOMAS BRANDT
Bundeszentralamt für Steuern
Steuerrückerstattung auf die Kreditkarte? Ja, sehr glaubwürdig. Aber anscheinend gibt es genug Leute, die darauf reinfallen – sonst würde die Masche ja nicht weiter durchgezogen.